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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – Die Stra­te­gie der Europäischen Union

In der Europäischen Union leben rund 87 Millionen Menschen mit Behinderungen für Teilhabe nicht selbstverständlich ist. Daher will die Europäische Kommission für sie mehr Chancengleichheit schaffen. Sie stellte dazu die neue Strategie der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 vor. Sichere und gesunde Arbeitsplätze und berufliche Rehabilitation sind darin Teilaspekte.

Welches Ziel wird mit der Strategie verfolgt?

Mit der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 sollen die vielfältigen Herausforderungen bewältigt werden, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Sie soll helfen, in allen Bereichen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Fortschritte sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten zu erzielen.

Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen in Europa ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung

  • ihre Menschenrechte wahrnehmen können,
  • Chancengleichheit genießen,
  • gleichberechtigt an der Gesellschaft und der Wirtschaft teilhaben können,
  • entscheiden können, wo, wie und mit wem sie leben,
  • sich unabhängig von ihrem Bedarf an Unterstützung frei in der EU bewegen können,
  • nicht länger diskriminiert werden.

Zu einem unabhängigen Leben gehört auch ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz. Daher legt die Kommission 2022 auch ein Paket zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen vor. Es soll die Mitgliedstaaten unterstützen, beschäftigungspolitische Leitlinien im Rahmen des Europäischen Semesters umzusetzen und das Voneinander-Lernen fördern. Aspekte des Austausches werden auch sichere und gesunde Arbeitsplätze und Programme zur beruflichen Rehabilitation nach Unfällen sein. Die Versicherten sollen in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zurückkehren – ganz im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und der neuen EU-Strategie.

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