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Gesetzesnovelle zum Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz gestern im Landtag verabschiedet

Der Bayerische Landtag hat gestern (08.07.2020) das von der Staatsregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) verabschiedet. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. August 2020 in Kraft treten.

Kernstück der Gesetzesnovelle ist die Verbesserung der Barrierefreiheit sowohl im baulichen Bereich als auch im Bereich der Kommunikation mit Behörden. Besonders die Angebote in leicht verständlicher Sprache sollen ausgebaut werden. Damit würden wesentliche Verbesserungen in der barrierefreien Kommunikation, insbesondere auch für Menschen mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten, erzielt. Das neue Gesetz enthalte über die Barrierefreiheit hinaus weitere Verbesserungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Bayern. Kommunikation, Dienstleistungen und Gebäude sollen beispielswiese so gestaltet sein, dass sie keine Barrieren enthalten. Damit werde das von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Prinzip der angemessenen Vorkehrungen erfüllt. Außerdem regele das Gesetz die Verlängerung der Amtsperiode des Landesbehindertenrates von drei auf fünf Jahre. Damit werde die Kontinuität dieses wichtigen Beratungsgremiums gesichert. Auch die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten wird verbessert.

Weitere Informationen: Bayerischer Behindertenbeauftragter, Pressemitteilungen

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