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Gesetzentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz für mehr Barrierefreiheit wurde veröffentlicht

Der Referentenentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) muss endlich auf den Weg gebracht und veröffentlicht werden. Darin waren sich die Teilnehmenden der Konferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 27. Februar 2024 im Berliner Congress Center einig. Als der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel zum Abschluss der Konferenz diese Forderung erhob, brandete großer Beifall auf, denn dabei geht es entscheidend darum, ob wir endlich auch in Deutschland die privaten Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichten.

Auch beim Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, kommt Unruhe auf, denn die Uhr tickt, um die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben in der Behindertenpolitik umzusetzen. „Was in den nächsten Wochen nicht auf den gesetzgeberischen Weg gebracht wird, dürfte bis Sommer 2025 wohl kaum noch vom Bundestag verabschiedet werden. Denn im Herbst 2025 wird der Bundestag bereits wieder neu gewählt“, betonte Ottmar Miles-Paul. Und gerade bei der Verbesserung der Regelungen zur Barrierefreiheit sieht der LIGA-Sprecher dringenden Handlungsbedarf. „Deutschland setzt in einem so wichtigen Bereich der Barrierefreiheit im privatrechtlichen Bereich weiterhin hauptsächlich auf Freiwilligkeit und Einsicht. Dass dies in den letzten Jahrzehnten nur sehr bedingt funktioniert hat, das spüren Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen fast täglich, wenn sie auf Barrieren stoßen, die ihnen die gleichberechtigte Teilhabe verwehren“, erklärte Ottmar Miles-Paul.

„So wichtig interne Gespräche und Recherchen für die Entwicklung von Gesetzesentwrürfen sind, genauso wichtig ist, dass diese auf den Weg gebracht und in einem partizipativen Prozess diskutiert und weiterentwickelt werden. Und hier haben wir leider ein Muster, denn viele der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen, die für behinderte Menschen wichtig sind, hängen noch irgendwo in der Verwaltung bzw. im politischen Gerangel. So beispielsweise auch die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der Frühling muss nun ein Frühling für die Gleichstellung behinderter Menschen werden, denn ähnlich wie in anderen Ländern müssen private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten auch in Deutschland zur Barrierefreiheit verpflichtet werden und behinderte Menschen ein Recht auf angemessene Vorkehrungen mit entsprechenden und wirksamen Schlichtungs- und Klagemöglichkeiten bekommen. Den vielen und zum Teil gut klingenden Worten müssen jetzt die Taten folgen“, betonte Ottmar Miles-Paul.

Zum bestehenden Gesetz: hier…

Weitere Informationen: hier…

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Glinkastraße 24, 10117 Berlin

E-Mail:  poststelle@ads.bund.de, Telefon Servicebüro: 0800 – 546 546 5

 

 

 

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