Im Dezember veröffentlichte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) den fünften Teilhabevefahrensbericht nach § 41 SGB IX. Der seit 2019 jährlich publizierte Bericht beinhaltet Informationen der Rehabilitationsträger u.a. zur Anzahl der Anträge auf Rehabilitation, zur Anzahl weitergeleiteter Anträge, zur Nichteinhaltung von Fristen, zur Verfahrensdauer, zur Anzahl der Teilhabeplanverfahren und zum Persönlichen Budget.
Für das Jahr 2022 liegt die Meldequote der Rehabilitationsträger mit 1.162 Rückmeldungen zum Teilhabeverfahrensbericht erstmals bei über 90 Prozent. Die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation ist im Jahr 2022 um 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und lag bei ca. 3 Mio Anträgen. Im Berichtsjahr haben über ein Viertel aller Rehabilitationsträger über Widersprüche entschieden, von denen 53 Prozent der Entscheidungen positiv für die Leistungsberechtigten entschieden wurden. Darüber hinaus wurden 28, 5 Prozent der Klagen von Leistungsberechtigten stattgegeben. Bewilligte Anträge benötigten im Durchschnitt eine Bearbeitungsdauer von insgesamt 24 Tagen – eine Verlängerung um 4 Tage. Es wurden 84 Prozent aller Anträge bewilligt oder teilweise bewilligt.Von den gestellten Anträgen wurden 7,3 Prozent gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX weitergeleitet. Bei 16,7 Prozent der Fälle wurde die Zwei-Wochen-Frist zur Zuständigkeitsfeststellung überschritten. Im Berichtsjahr wurden in 7.430 Fällen trägerübergreifende Teilhabeplanungen und 1.269 Teilhabeplankonferenzen durchgeführt. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, wurden 2022 56.383 Teilhabeplanungen mit mindestens einer Anpassung bearbeitet. Daraus ergibt sich im Folgenden eine Geltungsdauer von jeweils durchschnittlich 267 Tagen bei den Teilhabeplänen. Weiterhin wurden im Jahr 2022 486 Persönliche Budgets beantragt und 321 Persönliche Budgets bewilligt. Im Hinblick auf Erstattungsansprüche, wurden 81, 6 Prozent der Anträge von Leistungsberechtigten, die sich eine Leistung selbst beschaffen wollten, bewilligt. Im Vergleich zum Vorjahr hat es mit insgesamt 166 Erstattungen einen leichten Zuwachs gegeben.
Im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, gab es im Jahr 2022 sechs Monate im Anschluss an Maßnahmen zur Förderung der Arbeits- und Berufstätigkeit, 149.213 sozialversicherungspflichtige Beschäftigtungen.
Den fünften Teilhabeverfahrensbericht können Sie hier herunterladen.