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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Forderung an Koalitionsverhandlungen: die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen stärker berücksichtigt werden

Zum Abschluss des 62. Treffens der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden haben die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen in Form von den „Dresdner Positionen“ Forderungen für einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet.

Die Beauftragten fordern, dass bei den Koalitionsverhandlungen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden. Unter anderem wird das Themenfeld ‚Umfassende Barrierefreiheit‘ benannt, hier zum Beispiel:

  • die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und digitale Barrierefreiheit.

Ein weiteres zentrales Thema ist ‚Inklusion im Gesundheitswesen‘, zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.

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