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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Finanzielle Unterstützung für Selbsthilfegruppen 2024

Frist zur Antragstellung bei den Krankenkassen: 31.03.2024

Ihre Selbsthilfegruppe möchte Ausgaben wie Miete, Verwaltungs- oder Seminarkosten gefördert bekommen? Um über die gesetzlichen Krankenkassen Gelder für Ihre Gruppe (NRW) zu beantragen, informieren Sie sich hier... Dort finden Sie auch die Antragsformulare. Wichtig: Die Antragsfrist endet am 31. März 2024.

Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen, weil diese in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen kann. Dabei ist das besondere Merkmal der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ihre Betroffenenkompetenz.

Für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen stellen die Krankenkassen und ihre Verbände im Jahr 2024 insgesamt 1,28 Euro pro Versicherten zur Verfügung. Bei rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten entspricht dies einem Fördervolumen von rund 95,11 Millionen Euro. Im Jahr 2022 wurden für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe von den gesetzlichen Krankenkassen 86,76 Millionen Euro verausgabt.

Weitere Informationen (Bund):

BMG

vdek

BAG Selbsthilfe

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