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Ex-Post-Triage muss weiterhin verboten bleiben – Grundrecht auf Leben muss garantiert sein

Die Ex-Post-Triage muss weiterhin verboten bleiben, stellt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) in einer Eingabe als sachkundige Dritte für das Bundesverfassungsgericht fest. Anlass ist die Verfassungsbeschwerde von Fach- und Intensivmediziner*innen, die sich durch die geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in ihrer Berufsausübung benachteiligt sehen.

 „In unserer Stellungnahme machen wir deutlich, dass die Forderung zur Aufhebung des derzeitigen Verbotes der Ex-Post-Triage ein Eingriff in das in Artikel 2 grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben bedeuten würde“, betont Prof. Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der ISL für Gender & Diversity. Ferner, so Arnade, wäre der Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt, in dem es seit genau 30 Jahren heißt “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dagegen lasse sich auch nicht mit der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz argumentieren. „Die Ex-Post-Triage – also die Umverteilung einer Ressource, sobald ein*e neue*r Patient*in mit vermeintlich besseren kurzfristigen Überlebenschancen hinzukommt – zu legitimieren, wäre schlichtweg verfassungswidrig und wir hoffen auf Abweisung dieser Verfassungsbeschwerde“, erklärt Arnade weiter.

Alleine schon die Tatsache, gegen ein Gesetz, das behinderte Menschen vor Diskriminierungen schützen soll, Verfassungsbeschwerde einzulegen, zeigt laut Arnade, dass sich in Teilen der deutschen Ärzteschaft noch kein ausreichender Sinneswandel nach dem zweiten Weltkrieg etabliert hat und Menschenrechtsbildung fehlt. Stattdessen wolle man anscheinend weiterhin die Hoheit über Leben und Tod besitzen.

Hintergrund: Seit der Corona-Pandemie im Jahr 2020 setzt sich der Runde-Tisch-Triage, ein Verbund von Verbänden für und von Menschen mit Behinderungen für eine diskriminierungsfreie Verteilung von medizinischen Ressourcen ein. Klicken auf: www.runder-tisch-triage.de

Außerdem hat der Verein Netzwerk Artikel 3 (NW3) das Thema Triage verständlich erklärt. Hier geht es zum Download: Neue Broschüre: „Was Sie über die Triage wissen müssen“

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