Ab 2025 stellen die Krankenkassen für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte automatisch die „ePA für alle“ zur Verfügung. Wer dies nicht wünscht, kann bei seiner Kasse widersprechen.
In die „ePA für alle“ sollen ausgewählte relevante Gesundheitsinformationen aus Praxen und Krankenhäusern zentral gespeichert werden. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, verordnete bzw. abgegebene Arzneimittel und andere relevante Informationen sollen so von den behandelnden Praxen und Kliniken eines Patienten eingesehen werden können, auch wenn sie sie nicht selbst erhoben haben.
Was sollte ich als Nutzer unbedingt wissen? Welche Entscheidungen muss ich treffen und wie steht es um die Sicherheit meiner Daten? Wann kann ich welche Funktionen in der „ePA für alle“ nutzen? Mit der BAG Kampagne soll umfassend aufgeklärt und zeitnah aktuelle Informationen bereitstellt werden.
In dem Handlungsleitfaden finden sich aktuelle Information zur „ePA für alle“. Es gibt viele Aspekte rund um die elektronische Patientenakte, die Fragen aufwerfen können. das Thema ist in leicht verständlicher Form aufbereitet und in dem barrierefreien Handlungsleitfaden zusammengefasst.
Der Handlungsleitfaden wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Weitere Infos: www.bag-selbsthilfe.de/
Und Erklärvideo unter: https://www.youtube.com/playlist?list=PLGOBAS8KlQu_Ii5MqkSfAICDk1nGgulNI