Digitale Gesundheits-Anwendungen – kurz DiGA – sind Programme, die Sie mit einem Smartphone oder Computer nutzen können. Sie sollen dabei helfen, Krankheiten zu erkennen und zu behandeln. Auch bei Behinderungen und Verletzungen können sie hilfreich sein. Die Kosten für eine DiGA kann Ihre Krankenkasse übernehmen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Deshalb nennt man DiGA auch Apps auf Rezept. Hier erfahren Sie, welche DiGA es gibt und wie Sie diese bekommen können.
Für viele Menschen mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung ist der Weg zur Arztpraxis weit oder nicht barrierefrei. Oft ist es schwierig, überhaupt einen Arzt-Termin zu bekommen. Zum Beispiel bei einem Orthopäden oder bei einer Psychotherapeutin. Viele Patient*innen erleben, dass der Arzt oder die Ärztin im Termin nur ein paar Minuten Zeit für sie hat.
Digitale Gesundheits-Anwendungen (DiGA) können dann hilfreich sein. DiGA sind Medizin-Produkte. Das bedeutet, dass Sie damit etwas für Ihre Gesundheit tun können. Die DiGA-Programme können Sie mit Ihrem Smartphone, Tablet oder dem Computer nutzen. Die meisten Menschen nutzen DiGA als Apps.
DiGA können dabei unterstützen, Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen zu
zu erkennen,
zu überwachen,
zu therapieren,
zu lindern.
Zum Beispiel gibt es DiGA-Apps für Menschen mit Rückenschmerzen. In diesen Apps bekommen Sie Tipps für Bewegungs-Übungen.
Oder es gibt DiGA-Apps für Menschen mit Depression. Diese DiGAs bieten dann zum Beispiel Entspannungs-Übungen oder Achtsamkeits-Schulungen.
DiGA können Sie allein benutzen oder zusammen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Viele Programme sollen die Patient*innen dabei unterstützen, eine verordnete Therapie einzuhalten. Zum Beispiel können sie Patient*innen daran erinnern, einen bestimmten Ernährungsplan einzuhalten.
DiGA ersetzen aber nicht die Behandlung von Ärzt*innen und Therapeut*innen!
Weitere Informationen beim Bundesgesundheitsministerium: hier…
Internetseite des Nationalen Gesundheitsportal mit Informationen zur DiGA
Internetseite des BfArM mit Informationen zum DiGA-Verzeichnis und Antworten auf wichtige Fragen
Das Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V (zum Download auf der Internetseite des BfArM)