Es ist gelungen die Heilmittel-Richtlinie um die medizinische Fußpflege für Spina Bifida zu erweitern.
Der Mut und der Weitblick des ASBH e.V., den der Verband mit der bereits vor mehreren Jahren geführten Klage bewiesen hat, wurde nunmehr zum Wohle aller Mitglieder mit Spina Bifida belohnt!
Zukünftig wird die Verordnungsfähigkeit unter anderem infolge der krankhaften Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett) bei Spina Bifida, chronischer Myelitis, Syringomyelie oder traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks möglich sein.
Dieser Erfolg ist der tatkräftiger Unterstützung durch Christian Au und Dr. Anne Bredel Geißler zu verdanken. Die ASBH dankt beiden Personen sehr herzlich für ihr Engagement und Durchhaltevermögen.
Der Dank der Menschen mit Spina Bifida gilt auch der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) , die mit diesem Verfahren wieder einmal eindrucksvoll ihre große Bedeutung für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens unterstrichen hat.
Der Beschlusstext wird noch durch das BMG gepüft und tritt mit Veröffentlichung am 1. Juli 2020 in Kraft.