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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Die Behinderten-Pauschbeträge werden 2021 deutlich erhöht!

Steuerpflichtige mit einer Behinderung können in der Steuererklärung anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Ab 2021 gelten höhere Pauschbeträge – die erste Erhöhung seit 1975!

Ab sofort kann auch bereits mit einem GdB von 20 ein Steuerfreibetrag in Höhe von 384 EUR pro Jahr geltend gemacht werden. Die weiteren Freibeträge betragen abhängig vom GdB:

Gegenüberstellung: Behinderten-Pauschbeträge bis 2020 und ab 2021

Pauschbeträge VZ 2020   Pauschbeträge ab VZ 2021
Grad der Behinderung Pauschbetrag Grad der Behinderung Pauschbetrag
20 384 Euro
25 und 30 310 Euro 30 620 Euro
35 und 40 430 Euro 40 860 Euro
45 und 50 570 Euro 50 1.140 Euro
55 und 60 720 Euro 60 1.440 Euro
65 und 70 890 Euro 70 1.780 Euro
75 und 80 1.060 Euro 80 2.120 Euro
85 und 90 1.230 Euro 90 2.460 Euro
95 und 100 1.420 Euro 100 2.840 Euro

 

Für Menschen, bei denen die Voraussetzungen der Merkzeichen “H”, “Bl” oder “TBl” anerkannt wurden, erhöht sich der Freibetrag auf 7.400 EUR im Jahr. Auch die pauschalen Steuerfreibeträge für ehrenamtliche Pflegepersonen wurden zum 1. Januar 2021 angehoben.

Abhängig vom Pflegegrad des/der Pflegebedürftigen betragen sie nun:

PG2: 600 EUR

PG3: 1.100 EUR

PG4: 1.800 EUR

PG5: 1.800 EUR

Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten. Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind ab dem VZ 2021 die folgenden Maßnahmen enthalten:

  • Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge:
  • Anhebung es erhöhten Behinderten-Pauschbetrags:
  • Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags
  • Weniger Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem GdB < 50
  • Anpassungen beim Pflege-Pauschbetrag

Weitere Infos:

Bundesfinanzministerium.de

Buchtipp: Behinderung – Abziehbare Kosten in der Steuererklärung

https://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/behinderung-abziehbare-kosten-in-der-steuererklaerung

 

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