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Die Debatte um den Bundeshaushalt hat auch Fragen zum Bürgergeld aufgeworfen – Hubertus Heil äußert sich im aktuellen BMAS Newsletter

Das 2023 eingeführte Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Menschen, die keine Arbeit finden oder die von ihrem Einkommen allein nicht leben können, einschließlich ihrer Familien. Ziel und zentrales Element des Bürgergeldes ist es, erwerbsfähige Menschen dauerhaft in qualifizierte Arbeit zu bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Die Festsetzung der Regelbedarfe ist gesetzlich geregelt. Worum es beim Bürgergeld geht, wie der Regelbedarf auch mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen fortgeschrieben wird und warum sich Arbeit immer lohnt, lesen Sie hier.

Gruppe der Bürgergeldbeziehenden

Die Gruppe der Bürgergeldbeziehenden ist vielfältig. Sie umfasst nicht nur die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sondern auch die nicht erwerbsfähigen Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaften, z.B. Kinder oder erkrankte oder erwerbsgeminderte Angehörige. Zum Stichtag 1. August 2023 erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, rund 1,5 Millionen von ihnen waren nicht erwerbsfähige Kinder unter 15 Jahren. Von den verbleibenden rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind rund 20 Prozent erwerbstätig. Rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten war für den Arbeitsmarkt verfügbar. Die übrigen rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten standen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur bedingt zur Verfügung, weil sie sich z.B. in Ausbildung bzw. Studium befanden, Kinder erzogen, Angehörige pflegten oder kurzfristig arbeitsunfähig waren. Ab 1. Januar 2024 steigen die Regelbedarfe um rund 12 Prozent. In der aktuellen Diskussion um den Haushalt wird auch das Bürgergeld thematisiert.

Neues Video: Hubertus Heil zum Bürgergeld 2024: hier…

An dieser Stelle haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt.

1. Was soll mit dem Bürgergeld erreicht werden?
2. Wie wird die Höhe der Regelbedarfe im Bürgergeld bzw. deren Anhebung berechnet?
3. Welche Rolle spielen dabei die prognostizierte und die reale Inflationsrate?
4. Kann die Erhöhung des Bürgergeldes ab 1. Januar 2024 rückgängig gemacht werden und so den Haushalt entlasten?
5. Lohnt sich Arbeit noch, wenn die Regelbedarfe ab 1. Januar 2024 steigen?
6. Warum bekommen ukrainische Geflohene ohne Frist Bürgergeld? Was ist mit anderen Geflüchteten?
7. Was unternimmt die Bundesregierung, um Bürgergeld-Beziehende in Arbeit zu bringen?

Was soll mit dem Bürgergeld erreicht werden?

Das Bürgergeld sichert Menschen verlässlich ab. Es bietet Schutz, weil es den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Menschen und ihrer Familien absichert, wenn dies mit eigenem Einkommen oder Vermögen nicht möglich ist. Und es bietet Chancen, weil es die Menschen auf dem Weg zurück in Arbeit unterstützt. Damit dies gelingt, gelten für Bürgergeldberechtigte Mitwirkungspflichten. Das Bürgergeld wird durch die Jobcenter ausgezahlt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wie wird die Höhe der Regelbedarfe im Bürgergeld bzw. deren Anhebung berechnet?

Die Regelbedarfe werden alle fünf Jahre nach einem transparenten Verfahren auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Um gestiegene Lebenshaltungskosten zeitnah berücksichtigen zu können, werden die Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben. Dies geschieht jeweils zum 1. Januar eines Jahres nach gesetzlichen Vorgaben.

Seit dem Jahr 2023 erfolgt die Fortschreibung in zwei Berechnungsschritten, welche in einem breiten politischen Konsens beschlossen wurden: Im ersten Schritt erfolgt wie bisher die sogenannte „Basisfortschreibung“. Hierbei wurden für die Berechnung für das Jahr 2024 einerseits die regelbedarfsrelevanten Preise und andererseits die Nettolöhne und -gehälter der Zeiträume von Juli 2022 bis Juni 2023 und Juli 2021 bis Juni 2022 gegenübergestellt.

Im zweiten Schritt wird durch eine neue “ergänzende Fortschreibung” die aktuell verfügbare Preisentwicklung zusätzlich berücksichtigt. Dabei wurden für das Jahr 2024 die regelbedarfsrelevanten Preise im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2023 mit dem entsprechenden Dreimonatszeitraum des Jahres 2022 verglichen.

Welche Rolle spielen dabei die prognostizierte und die reale Inflationsrate?

Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf validen und damit verlässlichen sowie überprüfbaren Daten. Seit dem Jahr 2023 besteht die Fortschreibung aus zwei Berechnungsschritten, der Basisfortschreibung und der neuen ergänzenden Fortschreibung. Mit dem zweiten Schritt wird der aktuellen Preisentwicklung Rechnung getragen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Prognose der künftigen Inflation, sondern um eine Trendverlängerung – dabei wird der aktuelle Trend für den Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung zugrunde gelegt. Damit sollen die leistungsberechtigten Haushalte besser auf unterjährige Preissteigerungen reagieren können.

Die im Ergebnis vergleichsweise hohe Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 geht insbesondere auf die hohen Preissteigerungen bei Lebensmitteln zurück. Künftige Fortschreibungen der Regelbedarfe berücksichtigen dann die jeweils aktuellen Entwicklungen und damit ggf. auch gesunkene Preisentwicklungen.

Kann die Erhöhung des Bürgergeldes ab 1. Januar 2024 rückgängig gemacht werden und so den Haushalt entlasten?

Die Fortschreibung der Regelbedarfe ist gesetzlich festgelegt. Hier besteht kein kurzfristiger politischer Entscheidungsspielraum über das Ob und Wie im Einzelfall. Wollte man in diesen Mechanismus eingreifen, wäre dafür eine gesetzliche Änderung erforderlich. Diese wäre zeitlich allerdings nicht mehr bis zum 1. Januar 2024 umsetzbar. Vor allem aber könnte eine solche kurzfristige Änderung von den ausführenden Jobcentern nicht mehr umgesetzt werden. Darüber hinaus wäre das Vertrauen der Menschen in bereits getroffene politische Entscheidungen weiter geschwächt.

Lohnt sich Arbeit noch, wenn die Regelbedarfe ab 1. Januar 2024 steigen?

Dem Bürgergeld-Gesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass Menschen ihren Lebensunterhalt mit eigener Arbeit verdienen. Denn Arbeit ist mehr als Broterwerb. Sie bringt Austausch, Anerkennung, Sinn – und später eine vernünftige Rente. Wer arbeitet, hat die Chance auf Aufstieg, auf mehr Geld und Wohlstand.

Das Bürgergeld ist zu allererst eine Leistung unseres Sozialstaates. Es sichert Menschen ab, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. In eine solche Situation kann jede und jeder im Leben geraten: Menschen verlieren ihren Job, können wegen einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten oder müssen ihr Geschäft schließen, weil die Kundschaft fehlt.

Die Höhe des Bürgergeldes ist abhängig vom individuellen Bedarf. Es wird nur Personen gezahlt, deren eigenes Einkommen und Vermögen und das der Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft (Partner, Ehegatten oder Lebenspartner) nicht für die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. Die Leistungen sind so bemessen, dass die grundgesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Menschen, die trotz ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind, steht in gewissem Umfang ein Freibetrag auf ihr Erwerbseinkommen zu. Diese Freibeträge wurden mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Juli 2023 erhöht. Das heißt: Menschen, die arbeiten, haben grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung, als Menschen, die eben nicht arbeiten. Auch für Geringverdienende, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, gilt: Arbeit lohnt sich immer: Mindestlohn, die Erhöhung von Wohn- und Kindergeld sowie die Anhebung des Kinderzuschlags gewährleisten, dass auch sie mehr Geld zur Verfügung haben als Menschen, die nur Bürgergeld beziehen.

Warum bekommen ukrainische Geflohene ohne Frist Bürgergeld? Was ist mit anderen Geflüchteten?

Die Annahme, dass ukrainische Geflüchtete gegenüber anderen geflüchteten und schutzsuchenden Personen bevorzugt behandelt würden, weil sie bereits ab Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland Zugang zum Bürgergeld erhielten, ist unzutreffend.

Es gibt eine Reihe von Geflüchtetengruppen, die ab Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten können (z.B. Personen aus Landes- oder Bundesaufnahmeprogrammen). Allen genannten Personen ist gemeinsam, dass ihre Aufnahme bereits vorab staatlicherseits gebilligt ist und der Schutzstatus nicht mehr individuell im Rahmen eines Asylverfahrens geprüft werden muss. Diese Voraussetzungen liegen in der Regel auch bei den Geflüchteten aus der Ukraine vor.

Mit dem Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes vom 4. März 2022 (sog. Massenzustromrichtlinie) wurde europaweit entschieden, den Geflüchteten aus der Ukraine befristet einen humanitären Aufenthaltstitel zu erteilen, ohne dass sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Dieser Durchführungsbeschluss gilt bis zum 4. März 2025.

Was unternimmt die Bundesregierung, um Bürgergeld-Beziehende in Arbeit zu bringen?

In den bundesweit rund 400 Jobcentern beraten und unterstützen die Mitarbeitenden die Bürgergeldbeziehenden. Ziel ist, die Menschen so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen. Dies umfasst die Hilfe bei der Stellensuche, die Unterstützung mit Leistungen zur Eingliederung an Bürgergeldbeziehende sowie an Arbeitgeber sowie die Beratung zur gesamten Lebenssituation. Die Jobcenter engagieren sich täglich, um Menschen in Notlagen zu helfen und den Weg zurück in Arbeit aufzuzeigen.  Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurden die Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter für die Bürgergeldbeziehenden deutlich erweitert. Mit dem Jobturbo hat die Bundesregierung einen weiteren Impuls gesetzt, um die Aufnahme von Arbeit noch stärker in den Fokus zu rücken. Es gilt der Grundsatz “Ausbildung vor Aushilfsjob”. Wer eine Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung braucht, um eine nachhaltige Beschäftigung aufzunehmen, wird von den Jobcentern unterstützt. Denn die Menschen sollen langfristig von ihrer Arbeit – möglichst ohne zusätzliche staatliche Leistungen – leben können.

Seit dem 1. Juli 2023 haben die Jobcenter hierfür auch bessere Fördermöglichkeiten:

  • Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden.
  • Der Erwerb von Grundkompetenzen (z.B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) kann gefördert werden.
  • Ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen kann gezahlt werden.
  • Wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, dem wird monatlich ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro gezahlt.
  • Für eine noch intensivere Betreuung, die den Leistungsbeziehenden „entgegenkommt“ – auch räumlich – gibt es künftig die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.

Außerdem wurde die Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen bei abschlussbezogenen Weiterbildungen zum 1. Juli 2023 entfristet.

Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2023 der Soziale Arbeitsmarkt entfristet. Die Jobcenter haben nun dauerhaft die Möglichkeit, besonders arbeitsmarktferne Menschen durch öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Arbeit zu bringen und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Mit dem “Jobturbo” soll zudem gezielt die Integration von Geflüchteten in Arbeit beschleunigt werden. Dabei bleibt die qualifikationsadäquate Vermittlung in Arbeit das Ziel. Die Jobcenter unterstützen Geflüchtete dabei, möglichst schnell eine Arbeit zu finden, um Arbeitserfahrungen zu sammeln. Denn ein schneller Einstieg in den Arbeitsmarkt verhindert lange Arbeitslosigkeit und ermöglicht die Vertiefung von Sprachkenntnissen, die auch für eine Qualifizierung oder Weiterbildung wichtig sind. Die Bundesregierung setzt sich gleichzeitig dafür ein, dass möglichst viele Arbeitgeber den Geflüchteten eine Chance für Arbeitserfahrungen anbieten, auch wenn die Deutschkenntnisse noch nicht das gewünschte Niveau erreicht haben.

Quelle: BMAS Newsletter, Dezember 2023

 

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