Das Deutsche Institut für Menschenrechte zieht Billanz: “zwölf Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Die Situation von Menschen mit Behinderungen wird in der Pandemiebekämpfung nicht ausreichend berücksichtigt. Um einen gleichberechtigten Schutz ihrer Gesundheit und Selbstbestimmungsrechte sicherzustellen, bedarf es eines konsequenten Disability Mainstreaming.” Menschen mit Behinderungen müssen bei der Pandemiebekämpfung stärker berücksichtigt werden. Das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem aktuell veröffentlichten Positionspapier.
Das Institut kritisiert, dass viele Menschen mit Behinderungen trotz ihres hohen Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf noch nicht geimpft sind. Dies gilt für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Behindertenhilfe wie für Menschen, die mit Unterstützung von Assistenzen in der eigenen Wohnung leben. Letztere können sich nur über ein zum Teil aufwendiges Feststellungsverfahren im Einzelfall priorisiert impfen lassen. “Auch nach Aufhebung der Impfpriorisierung ab dem 7. Juni 2021 muss sichergestellt werden, dass behinderte Menschen als sogenannte Risikogruppe weiterhin einen vorrangigen Zugang zu Impfungen haben”, so Schlegel weiter.
Menschenrechtlich bedenklich seien auch anhaltende freiheitseinschränkende Maßnahmen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, wie Besuchs- und Ausgangsverbote, die durch den Infektionsschutz begründet werden. Dadurch entfallen nicht nur wichtige persönliche Kontakte und Unterstützungsleistungen für die Bewohner, sondern auch externe Kontrollen der Qualität von Pflege und Betreuung durch die Heimaufsicht oder Besuchskommissionen.
Positionspapier Mai 2012 hier…