Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Regelungen zu Assistenzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX veröffentlicht. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden Assistenzleistungen im SGB IX neu strukturiert und als eigener Leistungstatbestand im gesetzlichen Leistungskatalog der sozialen Teilhabe eingeführt. Dazu erläutert der Deutsche Verein:
„Assistenzleistungen stellen ein zentrales und entscheidendes Element für die personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe und im Hinblick auf eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen dar.“
Das spiegele sich auch in einem neuen Verständnis des Begriffs der „Assistenz“ im Kontext des BTHG wider und wirke sich insbesondere auf die Beziehungsgestaltung zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringern aus. Der Deutsche Verein spricht dabei die Abkehr von einem Über-/Unterordnungsverhältnis hin zu einem neuen Verständnis von professioneller Hilfe an:
„Bei der Unterstützung durch Assistenzkräfte geht es nicht mehr um Versorgung und Förderung im wohlverstandenen Interesse der leistungsberechtigten Person, sondern um deren Unterstützung bei der selbstbestimmten und möglichst eigenverantwortlichen Ausgestaltung und Umsetzung ihres eigenen Lebensentwurfs.“
Mit der gesetzlichen Verankerung der Assistenzleistungen im SGB IX und der Differenzierung zwischen verschiedenen Formen ergeben sich in der Praxis verschiedene Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen sowie die Notwendigkeit der Vernetzung und Kooperation, z. B. im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens.Ziel der Empfehlungen des Deutschen Vereins ist es, Ansätze zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen aufzuzeigen und Hinweise zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in der Praxis zu geben, um individuelle Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes zu ermöglichen.
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