Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus veröffentlicht.
Seit dem 1. November 2022 ist es für Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Begleitung durch eine vertraute Person bei einem stationären Krankenhausaufenthalt in Anspruch zu nehmen. Gesetzlich wird hierbei zwischen Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld der Menschen mit Behinderungen sowie vertrauten Personen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe unterschieden. Ziel der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist es, Anregungen zu Umsetzungsfragen zu geben und beteiligte Akteurinnen und Akteuren bei der schnellen und praktikablen Umsetzung zu unterstützen.
Das Empfehlungspapier enthält zu Beginn Informationen zu den Voraussetzungen auf Begleitung nach § 44b SGB V und § 113 Abs. 6 SGB IX, die unter anderem die gesetzlichen Grundlagen und den berechtigten Personenkreis umfassen. Des Weiteren werden „Aufgaben der Begleitperson“ und „weitere Voraussetzungen und Ansprüche der Begleitperson“ in Bezug auf die Begleitung durch Angehörige ausgeführt. In einem weiteren Abschnitt wird die „Begleitung durch Mitarbeitende der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe“ thematisiert. Hierbei wird unter anderem auf behinderungsbedingte Bedürfnisse, Anforderungen an die Begleitperson sowie Informationen zur Leistungserbringung eingegangen. In einem weiteren Kapitel liegt der Schwerpunkt auf der Begleitung durch nahestehende Personen bzw. durch Personen der Leistungserbringung. Im abschließenden Kapitel werden „Anregungen zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Begleitung im Krankenhaus“ vorgenommen.
Das Empfehlungspapier steht ab sofort als Download zur Verfügung.
Das Empfehlungspapier können Sie hier herunterladen.