Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten. “Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen”, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.
Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den seh- und hörbeeinträchtigten Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen mit chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen. Das Institut problematisiert in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Abstufungen beim Zugang zur Intensivmedizin zulasten von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Die Empfehlung des Ethikrats, dass die medizinischen Fachgesellschaften Regeln zur Abwägung vorgeben sollen, sei höchst kritisch zu sehen. “Ethisch hoch brisante Fragen dürfen nicht allein von den medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden”, betonte Rudolf. Vielmehr sei eine breite Diskussion der menschenrechtlichen Dimension erforderlich. Mit Blick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sei es geboten und förderlich, darüber mit Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisation in Austausch zutreten.
Weitere Informationen: Stellungnahme (April 2020): Das Recht auf gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie, beim Deutschen Institut für Menschenrechte.