Mal ganz von vorne: Was ist das E-Rezept?
In vielen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden, Dänemark oder Portugal , können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland hat sich die Einführung des E-Rezepts verzögert, weil die nötige Technik nicht flächendeckend zur Verfügung stand. Seit dem 1. Januar 2024 sind (Zahn-)Ärzte, (Zahn-)Ärztinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen verpflichtet, bei gesetzlich Krankenversicherten E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente. Mit dem E-Rezept können Sie als gesetzlich Versicherte:r Rezepte über verschreibungspflichtige Medikamenten auch online bei Ihrer Apotheke einlösen. Das E-Rezept ersetzt am Anfang das bekannte rosafarbene Kassenrezept. Später sollen zum Beispiel auch Überweisungen für Fachärzt:innen oder auch Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.
Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Künftig sollen auch privat Krankenversicherte E-Rezepte nutzen können. Erste private Krankenversicherungen bieten dies schon an.
Wie wird das E-Rezept erstellt?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen über eine Software im Praxisverwaltungssystem ein digitales Rezept aus. Im E-Rezept sind dieselben Informationen wie im rosa Rezept enthalten. Dazu gehören:
- die Patient:innendaten,
- die Daten des Arztes oder der Ärztin,
- die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe und
- Dosierhinweise.
Das digitale Rezept wird verschlüsselt auf den zentralen E-Rezept-Server geschickt. Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein sogenanntes E-Rezept-Token erstellt. Es enthält den Code, den Sie zum Einlösen in der Apotheke brauchen. In der Arztpraxis bekommen Sie dann nicht mehr das rosafarbene Rezept, sondern nur noch das E-Rezept-Token.
Wie kann ich das E-Rezept einlösen?
Um das E-Rezept einzulösen, haben Sie als gesetzlich Versicherte:r 3 Möglichkeiten:
- über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK),
- über die E-Rezept-App der Gematik oder
- oder über einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode.