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Der sechste Jahresbericht der Schlichtungsstelle BGG wurde veröffnetlicht

In das Ausgabejahr 2023 sind mehr als 1000 Anträge eingeflossen und die Zahl der Verfahren steigt weiter. Der sechste Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – kurz Schlichtungsstelle BGG – ist veröffentlicht. Er bezieht sich auf das Jahr 2022.

„Die Schlichtungsstelle konnte in den vergangenen sechs Jahren deutliche und sehr konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erzielen. Und es geht weiter voran.“, resümiert Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Die beständig hohe Zahl von Anträgen zeigt aber auch, dass viele öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem BGG bis heute nicht vollständig nachkommen. Das gilt nach wie vor für den Bereich der baulichen Barrierefreiheit, wie der Evaluationsbericht zur BGG-Reform 2022 gezeigt hat. Das gilt aber vor allem für den Bereich der digitalen Barrierefreiheit, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Viel zu oft sind die Vorschriften der BITV 2.0, die auf Europäischem Recht beruhen, in Deutschland noch „Law in the books“; Gesetze, die von den Behörden nicht oder nicht mit der Dringlichkeit umgesetzt werden, die ihnen gebührt.“, erläutert der Beauftragte.

Der Tätigkeitsbericht für 2022 zeigt erneut leicht ansteigende Antragszahlen. Dies macht deutlich, dass die Schlichtungsstelle einen festen Platz bei der außergerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gefunden hat.

So wurde die Schlichtungsstelle 2022 189 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (69%), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (5%), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (6%) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (17 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (2%) und die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (1%). (Diese Zahlen entstammen dem Kapitel 8 des Berichtes „Statistik“)

2022 konnte bei etwa der Hälfte der zulässigen Anträge (48 %) eine gütliche Einigung erzielt werden. In 6 der insgesamt 49 Verfahren mit gütlicher Einigung wurden die Einigungen durch ein oder mehrere Schlichtungsgespräche oder durch eine Mediation erzielt.

Den kompletten Jahresbericht 2022 der Schlichtungsstelle BGG können Sie hier abrufen. Er beinhaltet auch einen aktuellen Überblick über die im BGG geregelten Rechte. Darüber hinaus gibt es eine Fassung in Leichter Sprache und zusammenfassende Informationen in Deutscher Gebärdensprache:

Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.

Kontakt und weitere Informationen: 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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