Für vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene werden die Corona-Regeln gelockert. Nach der Zustimmung durch den Bundestag passierte die entsprechende Verordnung auch den Bundesrat. Für eine Umsetzung müssen die Länder nun den Beschluss mittragen. Sollten dafür Änderungen in den Regelungen der Länder nötig sein, müssen diese angepasst werden.
Lockerungen für Geimpfte und Genesene
Die Verordnung wurde im Schnellverfahren verabschiedet. Erst am 4.5. brachte die Bundesregierung die Regelung auf den Weg. Laut Robert Koch-Institut ist nach derzeitigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch vollständig Geimpfte – also spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung – deutlich geringer als bei Infizierten ohne Symptome mit einem negativen Schnelltest. Für Genesene gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion.
Wer den vollen Impfschutz hat oder genesen ist, soll demnach negativ Getesteten gleichgestellt sein. Als genesen gelten Menschen, wenn die Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt. Als vollständig geimpft gelten Menschen 15 Tage nach ihrer zweiten Impfung. Shoppen, Friseur- und Museumsbesuch sind dann ohne Schnelltest möglich. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und strenge Quarantäneregeln gelten für Geimpfte oder Genesene nicht mehr. Bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis zählen sie künftig nicht dazu. Die Abstands- und Maskenpflicht bleibt aber für alle erhalten.
Die Verordnung 347/21
Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV)