Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat in Form von Steckbriefen eine Bestandsaufnahme zu allen bundesweit angewendeten Instrumenten der Bedarfsermittlung veröffentlicht. In den Steckbriefen werden die Instrumente mit gesetzlichen Vorgaben und untergesetzlichen Anforderungen an Bedarfsermittlungsinstrumente abgeglichen.
Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang haben die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer neue Bedarfsermittlungsinstrumente erarbeitet oder bestehende Instrumente an die Neuregelungen des BTHG angepasst. Derzeit liegen bundesweit 14 veröffentlichte Instrumente vor. Während in den meisten Bundesländern das Bedarfsermittlungsinstrument bereits Gegenstand der täglichen Arbeit ist, wird das Instrument in anderen Bundesländern erprobt bzw. schrittweise eingeführt.
Weitere Infos: