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Bundesregierung arbeitet an einem diversen, inklusiven und barrierefreien Gesundheitswesen

Hinsichtlich der Barrierefreiheit, Inklusion und Diversität im Gesundheitswesen gebe es laut Bundesregierung, „weitere Fortschritte zu erzielen“. Aktuell wird an einem Aktionsplan gearbeitet. Auch zum Thema „außerklinische Intensivpflege“ gibt es eine klare Botschaft. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung betont, dass es zu den wesentlichen Aufgaben des Gesundheitssystems gehört, Menschen mit Behinderungen die notwendige Gesundheitsversorgung zukommen zu lassen. Sie verwies auf verschiedene besondere Regelungen und Reformen, die bereits umgesetzt wurden, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen.

In der Regel Barrierefreiheit

Ein zentrales Thema sei die Barrierefreiheit von Arztpraxen. Die Informationen über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur ärztlichen Versorgung seien verbessert worden, unter anderem durch die bundesweite Vereinheitlichung der verpflichtenden Informationen der Kassenärztlichen Vereinigungen auf ihren Websites. Zudem bestehe in der Regel ein barrierefreier Zugang zu Sozialpädiatrischen Zentren, Einrichtungen der Behindertenhilfe und medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen.

Sonderregelungen überführt

Die Bundesregierung betonte auch, dass es viele spezielle Regelungen zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen gebe, beispielsweise in der Psychotherapie, der Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen sowie in der Rehabilitations-Richtlinie. Zudem seien Maßnahmen zur Förderung der Versorgung im Rahmen von Videosprechstunden ergriffen worden, wie die Ausweitung der Behandlungsmöglichkeiten und der Vergütung ärztlicher Leistungen. Im Heilmittelbereich seien Sonderregelungen während der Corona-Pandemie in die Regelversorgung überführt worden, sodass bestimmte Heilmittelbehandlungen auch per Video oder telefonisch erbracht werden könnten.

Aktionsplan in Arbeit

Die Bundesregierung räumte jedoch ein, dass weitere Fortschritte im Bereich Barrierefreiheit, Inklusion und Diversität im Gesundheitswesen erforderlich seien. Aus diesem Grund hätten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten. Das Bundesministerium für Gesundheit sei federführend für die Erarbeitung dieses Aktionsplans, und die Beteiligung weiterer Ressorts und betroffener Interessengruppen werde im laufenden Prozess erfolgen.

„Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend für die Erarbeitung des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Die Beteiligung weiterer Ressorts, insbesondere des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sowie weiterer inhaltlich betroffener Ressorts wird im laufenden Prozess erfolgen. Um den Beteiligungsprozess an der Erarbeitung des Aktionsplans einzuleiten, plant das BMG eine Auftaktveranstaltung, die gleichzeitig der Etablierung von Arbeitskreisen zu Themenschwerpunkten dienen wird. Dies wird derzeit vorbereitet.

HKP und Persönliches Budget

In Bezug auf das Persönliche Budget in den Bereichen der Kranken- und Pflegeversicherung wird darauf hingewiesen, dass bereits gesetzliche Regelungen existieren, die die Inanspruchnahme ermöglichen.

„In § 2 Absatz 2 Satz 2 SGB V ist bereits geregelt, dass die Leistungen der GKV auch durch ein persönliches Budget erbracht werden können. Im Bereich der Pflegeversicherung regelt § 35a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Teilnahme Pflegebedürftiger an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Voraussetzung ist nach § 29 Absatz 4 SGB IX der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen den Leistungsberechtigten und den beteiligten Kostenträgern. Wenn die Pflegekasse alleiniger Leistungserbringer ist, ist eine Zielvereinbarung entbehrlich (§ 29 Absatz 4 Satz 2 SGB IX).“

Die Bundesregierung betont, dass die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit bei der außerklinischen Intensivpflege erhalten bleibt. Dabei ist eine unabhängige Prüfung des Medizinischen Dienstes wichtig, um die Qualität der Pflege sicherzustellen:

Das Wahlrecht der Patientinnen und Patienten, an welchem Ort die außerklinische Pflege intensivmedizinisch stattfindet, bleibt erhalten.“

Quellen/weitere Infos:

https://www.bundestag.de

Anfrage CDU/CSU: (20/6779)

Antwort Bundesregierung: (20/7053)

„Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung Download: hier…

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