Nach dem Bund-Länder-Gipfel mit Angela Merkel am Mittwoch gibt es neue zukünftige Regelungen, die bereits bestehenden Vorschriften gelten weiter: Der Lockdown wurde verlängert, doch erstmals wurde ein konkreter Öffnungsschritt mit einem Inzidenzwert verknüpft.
Die Kernbotschaft lautet: alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am Mittwoch.
Die Kontaktreduzierungen zeigten ihre Wirkung, dies betonte Kanzlerin Merkel, sie führte aus, dass die Fallzahlen deutlich zurückgegangen seien. Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus. Die Mutation sei real, so Merkel. Die Zeitspanne bis Mitte März sei daher existenziell. Bis dahin müssten die Infektionszahlen weiter sinken und die Ausbreitung der Corona-Mutation bekämpft werden, sagte Merkel.
Die aktuell geltenden Regeln gelten weiter
Die bisherigen Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit. D. h. private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.
Wie geht es nun weiter?
Die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs haben das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 3. März 2021 erneut zu beraten.