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Bund-Länder-Gipfel am 10.02. – Der Lockdown wurde verlängert

Nach dem Bund-Länder-Gipfel mit Angela Merkel am Mittwoch gibt es neue zukünftige Regelungen, die bereits bestehenden Vorschriften gelten weiter: Der Lockdown wurde verlängert, doch erstmals wurde ein konkreter Öffnungsschritt mit einem Inzidenzwert verknüpft.

  • Der “Corona-Gipfel” zwischen Bund und Länder ist beendet.
  • Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert.
  • Die 35 wird als neuer referenzwert verstanden( bisher 50). Ein neuer Inzidenzwert für Öffnungen wurde festgelegt.
  • Frisöre dürfen ab 1. März öffnen.

Die Kernbotschaft lautet: alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am Mittwoch.

Die Kontaktreduzierungen zeigten ihre Wirkung, dies betonte Kanzlerin Merkel, sie führte aus, dass die Fallzahlen deutlich zurückgegangen seien. Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus. Die Mutation sei real, so Merkel. Die Zeitspanne bis Mitte März sei daher existenziell. Bis dahin müssten die Infektionszahlen weiter sinken und die Ausbreitung der Corona-Mutation bekämpft werden, sagte Merkel.

Die aktuell geltenden Regeln gelten weiter

Die bisherigen Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit. D. h. private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

Wie geht es nun weiter?

Die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs haben das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:

  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.
  • Öffnung von Friseuren ab 1. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 1. März wieder öffnen.
  • Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Der Beschluss legt fest: Die einzelnen Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kita-Angebots. „Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein“, heißt es im Beschluss. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
  • Weitere Öffnungen: Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vereinbart, am 3. März 2021 erneut zu beraten.

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