Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland das Bürgergeld. Es löst das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, und das Sozialgeld ab. Laut Bundesregierung soll staatliche Hilfe somit bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter werden.
Mehr Gerechtigkeit, mehr Teilhabe, weniger Bürokratie: Das verspricht sich die Bundesregierung von der Sozialreform. Zustimmung kommt von Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD): “Ich bin überzeugt davon, mit dem Bürgergeld stellen wir die Grundsicherung auf neue Beine.” Sie verspricht sich eine “neue Vertrauenskultur” zwischen Arbeitsämtern und Menschen, die Arbeit suchen. Skepsis kommt dagegen von der CDU und der AfD in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bürgergeld setze falsche Anreize und sei ungerecht den Menschen gegenüber, die im Niedriglohnsektor arbeiten, hieß es aus den Fraktionen.
Das Bürgergeld wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023. Wie genau das funktioniert, inwiefern es sich vom Arbeitslosengeld II unterscheidet und was es zu beachten gibt, erfahren Sie detailliert auf der Informationsseite des BMAS.
Antrag auf Bürgergeld online verfügbar
Digitaler Hauptantrag steht pünktlich zur Einführung der Sozialreform unter Jobcenter.digital zur Verfügung: Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine große Sozialreform auf den Weg gebracht, die am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abgelöst hat. Um von Beginn an dem Anspruch der Bundesregierung nach bürgernaher und unbürokratischer Hilfe für unterstützungsbedürftige Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, steht pünktlich zum Start des Bürgergeldes der digitale Hauptantrag unter www.jobcenter.digital zur Verfügung.