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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Broschüre zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb veröffentlicht

Im Rahmen einer Neuauflage stellen die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung bereit.

In der Broschüre werden neben der Klärung allgemeiner Begrifflichkeiten rund um die Themen Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung und Rehabilitation auch die Zuständigkeiten der BA einerseits und der Integrationsämter andererseits erläutert (Bundesagentur für Arbeit & Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V. 2024: 8ff.). Zudem werden die Unterstützungsleistungen und die dazugehörenden administrativen Antragsprozesse jeweils in den Bereichen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beschrieben (ebd.: 20ff.). Schließlich werden Beratungsstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rund um das Thema Arbeit und Behinderung aufgeführt und allgemeine arbeitsrechtliche Begriffe erörtert (ebd.: 36ff.).

Neben der Unterstützung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verfolgt die Broschüre das Ziel, die Hemmschwelle bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu senken und Vorurteilen bei der Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung präventiv zu begegnen (ebd.: 14ff.).

Die Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ kann hier heruntergeladen werden.

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