Hinter der Reform steckt die Absicht des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch das vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Pflegereform sollen auch Eltern bei der Pflegeversicherung entlastet, Pflegeleistungen gemäß den wachsenden Kosten dynamisiert und Pflegeheimkosten gebremst werden. Der Gesetzesentwurf muss noch durch den Bundesrat und Bundestag – Änderungsvorschläge können noch aufgenommen werden. Kritisiert wird am Gesetzentwurf u. a., dass er bei der Entlastung pflegender Angehöriger hinter dem Koalitionsvertrag zurückbleibt. Notwendig wurde die Pflegereform aufgrund der stark steigenden Kosten in der Pflege, so das BMG. Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt, Eltern mit Kindern zu entlasten.
Folgende Regelungen finden sich u.a. im Entwurf des PUEG:
Weiterhin soll das Gesetz die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessern. Das Personalbemessungsverfahren soll durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Dabei soll allerdings die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt berücksichtigt werden. Geplant ist ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege sowie ein Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen, um das Potenzial der Digitalisierung für die Pflege im Sinne der Entlastung zu nutzen.
Um die Finanzierung der Pflegeversicherungsleistungen zu stabilisieren, soll der Beitragssatz um 0,35 % auf 4 % steigen. Eltern sollen je nach Kinderzahl einen niedrigeren Beitragssatz bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bzw. der Kinder zahlen. Der Arbeitgeberanteil bei der Pflegeversicherung beträgt 1,7 %.
Die Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer kritisiert: „Wichtige Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, fehlen im Kabinettsentwurf. Pflegende Angehörige sind eine wichtige Säule im sozialen Gefüge unserer Gesellschaft. Dazu gehören auch Eltern mit behinderten Kindern.“ Diese würden von dem flexibel einsetzbaren Jahresbudget für Entlastungsleistungen profitieren, denn pflegende Angehörige sind auf Leistungen der Verhinderungspflege angewiesen zum Erhalt ihrer eigenen Gesundheit. Diese Leistung sei aber aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden. Der Kabinettsentwurf müsse dringend nachgebessert werden, so Rüffer.
Auch Sozial- und Betroffenen-Verbände kritisieren, dass das Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemäß des Referentenentwurfs – gestrichen wurde. Die von der Koalition geplanten Neuregelungen in der Pflege werden ebenso von Fachverbänden teilweise heftig kritisiert und als nicht nachhaltig bewertet. Vermisst wird eine langfristige strukturelle und finanzielle Absicherung der Pflege. Der Sozialverband VdK kritisiert die Pflegereform als unausgegoren. Durch die mangelnde Gegenfinanzierung könnten die Kosten am Ende bei den Pflegebedürftigen landen.
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