Anfang August hat der Berliner Senat in einer Sitzung den Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung beschlossen. U.a. hat der Senat hat festgestellt, dass der hohe Bedarf an Wohnraum in Berlin, die Förderung der Barrierefreiheit, der nachhaltige Umgang mit Baustoffen und der Klimaschutz wichtige Zukunftsthemen sind. Der Umgang mit diesen Herausforderungen soll künftig noch stärker in der Bauordnung für Berlin verankert werden. Das Bauordnungsrecht soll so seinen Teil zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Die Änderungen der Bauordnung für Berlin betreffen unter anderem die Forderung nach einer stärkeren Begrünung von Grundstücken und Gebäuden. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 ein Fünftel der neu zu bebauenden Grundstücke zu begrünen sind, sollte dies nicht möglich sein, muss die Begrünung über die Fassade oder das Dach erfolgen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen im Wohnungsneubau zwei Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Auch die Barrierefreiheit bei Verwaltungs-, Gerichts- und Bürogebäuden wird erweitert. Zudem soll die Typengenehmigung in die Bauordnung für Berlin aufgenommen werden, um das serienmäßige Bauen, insbesondere beim Wohnungsneubau, zu erleichtern und zu beschleunigen. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Anpassung an die Musterbauordnung und an die Brandenburgische Bauordnung.