Wie gut hält sich Deutschland an die UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
ist ein Vertrag von den Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen haben beschlossen:
Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung
schlechter behandelt werden als andere Menschen.
Die Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention hat festgestellt:
In vielen Bereichen hält sich Deutschland
zu wenig an die Regeln aus der
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Monitoring-Stelle hat darüber
einen Bericht geschrieben.
Den Bericht gibt sie dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Über den Bericht geht es in diesem Text.
Themen: Kinderrechte, Menschenrechte von Frauen, Rechte von Menschen mit Behinderungen, Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte.
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Größe: (PDF, 3,84 MB)
Seiten: 66
Erschienen: 08/2023