Die vorliegende Evaluation hat überprüft, ob die Ziele, die mit dem BGG und seiner Novellierung seit 2016 angestrebt wurden, erreicht worden sind und wie sich die vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dies erfolgte mit einem zweifachen methodischen Ansatz: In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten wurden das BGG im Kontext des nationalen und internationalen Rechts analysiert und seine Auswirkungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung ausgewertet. Mit sozialwissenschaftlichen Befragungen wurden Kenntnisse und Einschätzungen zum BGG und den zugehörigen Verordnungen sowie Erfahrungen zur praktischen Umsetzung und Wirksamkeit des BGG aus den unterschiedlichen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen, Mitarbeitenden in Behörden, Schwerbehindertenvertretungen und Rechtsschutzvertretungen erhoben.
Im Ergebnis zeigt sich, dass das Behinderungsverständnis und das Verständnis von Diskriminierungsschutz im Sinne einer Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen differenzierter geworden sind und die Instrumente zur Herstellung von Barrierefreiheit zunehmend bekannter werden. Zugleich wird noch vielfältiger Handlungsbedarf in der praktischen Umsetzung deutlich. In der rechtswissenschaftlichen Untersuchung wurden verschiedene Schnittstellen identifiziert, an denen die Weiterentwicklung der zivilrechtlichen Regelungen als zentral für die Verwirklichung der Ziele und Regelungen des BGG ausgemacht worden ist. Rechtssystematisch und rechtspraktisch muss das BGG stärker mit dem Zivilrecht (AGG, BFSG), mit dem Sozialrecht und mit dem Landesrecht vernetzt werden. Aus den Ergebnissen werden Handlungsempfehlungen zur rechtlichen Weiterentwicklung des BGG und zur Verbesserung seiner Umsetzung in der Praxis abgeleitet.
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