Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung fordern einen Mindestlohn, „…sie können sich von dem wenigen Lohn kaum etwas leisten“. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Wertschätzung für die Arbeit der Menschen in den Werkstätten. Doch die Werkstätten stehen vor einem Problem: Zahlen sie Mindestlohn, müssen die Kosten für die Aufträge erhöht werden.
Doch auch, wenn mit einem Mindestlohn mehr für eine selbstbestimmte Teilhabe an den Werkstätten gemacht werden kann, ist eine Umsetzung alles andere als einfach, erklärt Martin Schreiber. Der Geschäftsführer der Werkstatt in Tangerhütte hat für die Forderung volles Verständnis, jedoch würden mit einer Einführung eines Mindestlohns viele soziale Hilfen wegfallen, sagt er. „Dann kommen die Mitarbeiter in die Grenzen rein, wo dann der Staat wieder kassiert. Mindestlohn ja, dann müssen aber grundsätzlich unsere Gesetze geändert werden„, sagt er. Aktuell seien die Werkstattarbeiter in einem arbeitnehmerähnlichen Status beschäftigt, erklärt Schreiber. Ihmzufolge treffen Rechte und Pflichten, die normale Arbeitnehmer haben, bei den Werkstattbeschäftigten nicht zu. So können sie zum Beispiel nicht gekündigt werden. Mit einem Mindestlohn würde auch das wahrscheinlich anders geregelt sein, mutmaßt der Leiter.
MDR Bericht vom 26.06.2023
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