Der barrierefreie Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung ist nach Einschätzung der Bundesregierung noch nicht ausreichend gewährleistet. Daher seien daher Initiativen ergriffen worden, um Bürgern mit Behinderungen einen möglichst barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, heißt es in der Antwort (20/6356) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6135) der CDU/CSU-Fraktion, über die der Informationsdienst Heute im Bundestag berichtete.
So müssten dem Bundestag Bericht zufolge die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht nur gewährleisten, dass den Versicherten ein hinreichendes Angebot an barrierefreien Arztpraxen zur Verfügung stehe. Sie hätten im Internet auch in geeigneter Weise über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung zu informieren. Die Informationen zur Barrierefreiheit betreffen den Angaben zufolge unter anderem bauliche Gegebenheiten, Ausstattungsmerkmale der Praxen und Kommunikationsangebote. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei in den nächsten Jahren mit einer Zunahme der Zahlen von Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung zu rechnen, heißt es in der Antwort weiter.
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