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Arbeitsgemeinschaft
Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. | Selbsthilfe seit 1966

Arbeitshilfe: Stufenweise Wiedereingliederung (SWE) in den Arbeitsprozess

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die wichtigsten Komponenten der stufenweisen Wiedereingliederung (SWE) von Beschäftigten aus längerer Arbeitsunfähigkeit zusammengefasst und gibt grundlegende Hinweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die stufenweise Wiedereingliederung (SWE) bietet sowohl für Beschäftigte als auch ihre Arbeitgeber einige wirtschaftliche sowie planerische Vorteile. Beschäftigte können sich in kleineren Schritten in ihrem alten Arbeitsplatz wieder einfinden, bekommen dabei die Möglichkeit den alten Arbeitsplatz zu behalten und bereits vorhandene Fachkenntnisse weiter auszubauen. Für Arbeitgeber reduziert eine gründliche Wiedereingliederung nicht nur das Risiko eines Fachkräftemangels, sondern Fachwissen bleibt erhalten und weitere Arbeitsunfähigkeit kann vorgebeugt werden.

Zu beachten sind bei der SWE zudem einige Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Beschäftigungsstatus und die Freiwilligkeit der Maßnahme.

Darüber hinaus hängt die finanzielle Zuständigkeit der Rehabilitationsträger von einigen weiteren Faktoren wie dem Anspruch auf Arbeitslosen- oder Krankengeld, der Ursache der Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten sowie dem Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns ab.

Weitere Information zur stufenweisen Wiedereingliederung finden Sie hier:

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