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Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Jahresbericht 2024 erschienen

Im Jahr 2024 haben die Antidiskriminierungsstellen des Bundes 11.405 Beratungsanfragen zu Diskriminierung erreicht – ein neuer Höchstwert. Davon betrafen 9.057 Fälle mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschütztes Merkmal. Das geht aus dem Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hervor.

Ob bei der Job- und Wohnungssuche oder im Büro – Diskriminierung begegnet Menschen an vielen Orten im Alltag. Immer mehr Betroffene suchen Unterstützung: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet so viele Anfragen wie nie zuvor.  Immer mehr Menschen suchen Hilfe bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Zahl der gemeldeten Fälle stieg damit um sechs Prozent im Vergleich zu 2023. Seit 2019 hat sich die Zahl der Fälle sogar nahezu verdreifacht. „Diskriminierung ist ein wachsendes Problem in Deutschland“, warnte Ataman – und sie werde immer hemmungsloser betrieben.

Das Ausmaß der Diskriminierung behinderter Menschen

Der  „Vierte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle“ macht unmissverständlich deutlich: Menschen mit Behinderungen erfahren in Deutschland nach wie vor in erheblichem Maße Diskriminierung – insbesondere im Arbeitsleben, im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie im Kontakt mit Ämtern und Behörden.

„Dass 27 % aller eingegangenen Meldungen eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung anzeigen, ist alarmierend und macht den dringenden Handlungsbedarf deutlich. Z.B. fordert die BAG SELBSTHILFE die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des AGG jetzt umgehend umzusetzen. Ohne eine umfassende gesetzliche Nachbesserung bleibt Inklusion ein leeres Versprechen“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Arbeitswelt besonders betroffen

Dem Jahresbericht zufolge erleben die meisten Ratsuchenden Diskriminierung im Arbeitsleben. Demnach findet jeder dritte Fall bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch oder am Arbeitsplatz statt. 22 Prozent der Menschen meldeten bei sogenannten Alltagsgeschäften wie der Wohnungssuche, beim Einkauf oder im Restaurant Fälle von Diskriminierung.

Rund ein Viertel der Betroffenen beklagte eine Diskriminierung durch staatliche Stellen. Diese Fälle, die sich beispielsweise bei Ämtern und Behörden, in der Justiz, bei der Polizei oder in staatlichen Schulen und Universitäten ereignen, sind jedoch nicht vom AGG abgedeckt.

Frauen erfahren Diskriminierung hauptsächlich am Arbeitsplatz oder bei der Jobsuche, wie die Beauftragte erklärte. Junge Frauen würden bereits im Bewerbungsverfahren aussortiert, weil sie möglicherweise Kinder bekommen könnten. „Wenn Frauen schwanger werden oder aus der Elternzeit zurückkehren, wird ihre Leistung und Kompetenz infrage gestellt“, erklärte Ataman. Auch die Zahl der gemeldeten Fälle sexueller Belästigung blieb hoch: Mit 348 Fällen verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle in diesem Bereich ebenfalls einen neuen Höchststand.

Download: Jahresbericht 2024

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