Es dauert nicht mehr lange, mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen Websites, Apps und andere digitale Produkte in Deutschland barrierefrei sein. Digitale Barrierefreiheit steht für den Grundsatz, dass Webseiten und Online-Dienste so gestaltet sein sollten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – einschließlich jener, die durch körperliche, sensorische oder kognitive Einschränkungen herausgefordert sind. Es liegt in der Verantwortung der Betreiber, allen Menschen den Zugang zu ermöglichen. Barrierefreie Websites bieten zudem eine bessere Usability für alle Nutzer:innen und steigern dadurch bestenfalls die Conversion Rate. Abgesehen davon drohen bei Missachtung womöglich ähnliche Bußgelder wie durch die DSGVO.
Hier erfahren Sie was wichtig ist, um heute schon aktiv zu werden – inklusive Beispielen, Tool-Tipps und einer übersichtlichen Checkliste.
Die wenigsten Websites sind barrierefrei. Zu diesem Ergebnis kam Aktion Mensch, die 78 E-Commerce-Webshops getestet und 75 % als nicht barrierefrei eingestuft haben. Farbkontraste sind zu gering, Bilder werden nicht beschrieben, die Navigation ist nur per Maus möglich und Links sind weder visuell ansprechend noch textlich aussagekräftig. Ab in Kraft treten des Gesetzes drohen Bußgelder bei Missachtung. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Angestellte beschäftigen oder weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz erwirtschaften. Das Gesetz tritt zwar erst in gut einem Jahr in Kraft, aber wenn wir uns erinnern, kam die DSGVO dann auch ganz plötzlich. Damals waren viele Unternehmen völlig überfordert und nicht in der Lage, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
Warum wir Webseiten und Apps besser heute als morgen optimieren, um Barrierefreiheit zu gewährleisten
Die Angst vor Strafen sollte nicht die Hauptmotivation sein, Webseiten barrierefrei zu gestalten. Unternehmen tragen eine soziale Verantwortung, Barrieren abzubauen und Inklusion zu fördern. Barrierefreie Webseiten bedeuten eine bessere Customer Experience (Kunden-/Nutzererlebnis) – und zwar nicht nur für alle, die bereits die Webseite nutzen, sondern auch für diejenigen, für die der Zugang zur Website erst durch Barrierefreiheit möglich wird.
Anforderungen an barrierefreie Websites (inkl. Beispiele, Tool-Tipps & Checkliste)
Es wird empfohlen, sich mit den „Web Content Accessibility Guidelines“, kurz WCAG zu beschäftigen. Hier finden Sie die aktuell gültigen Accessibility Standards. Als erste Orientierung dienen die folgenden vier Aspekte:
Dies soll nur eine erste Übersicht geben, was auf Inhaber und Betreiber von Webseiten und andere digitale Anwendungen zukommt. Zur Vertiefung sollen noch folgende weiterführende Informationen dienen. Sollten Sie z.B. Ihre Website barrierefrei gestalten wollen, kommen Sie vlt. nicht um die Beauftragung einer fachkundigen Agentur herum. Vlt. hier noch eine Hinweis: Reine Websites zur Präsentation oder Blogs, auf denen Produkte oder entsprechende Dienstleistungen nicht gegen Entgelt erworben bzw. gebucht werden können, sind vom Anwendungsbereich des BFSG nicht erfasst.
Fazit
Trotz der langen Übergangsfristen für die Beachtung der Regelungen des BFSG ist eine rechtzeitige Prüfung vorzunehmen, ob und welche digitalen Dienstleistungen und Produkte nach dem 28. Juni 2025 barrierefrei angeboten werden müssen. Unabhängig davon, ob eine Verpflichtung zur barrierefreien Zurverfügungstellung der Angebote besteht, sollte immer daran gedacht werden, dass mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen mehr Nutzer und Kunden erreicht werden.
Nützliche Links und weitere Informationen