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AGG Reform – Schutz vor Diskriminierung

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Seine aktuell 33 Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung. Der advd bildet seit 2020 gemeinsam mit Citizens for Europe und RAA Berlin das Kompetenznetzwerk Antidiskriminierung und Diversitätsorientierung (KNAD).

“Die AGG-Reform muss jetzt vorangehen!” Darüber waren sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter*innen des Deutschen Behindertenrates (DBR) einig. Für den 24. April 2023 hatten Abgeordnete der Koalitionsparteien Vertreter*innen des DBR zu einem Online-Gespräch eingeladen, um sich über das Positionspapier des DBR zur teilhabeorientierten Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG sowie die AGG-Reform auszutauschen.

Zur Mitgliederversammlung des Antidiskriminierungsverband Deutschland, der Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen (ADB), haben dann die Mitglieder am 27. April geschlossen entschieden darauf hinzuweisen, dass eine zügige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aus der Perspektive der Ratsuchenden und der Durchsetzung ihrer Rechte eine enorme Bedeutung hat. Im AGG kommt den Antidiskriminierungsberatungsstellen die wichtige Rolle zu, Betroffene von Diskriminierung zu beraten, sie über ihre Rechte aufzuklären und sie bei der (außer)gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und zu begleiten. Bereits mit Inkrafttreten des AGG im Jahr 2006 wurde insbesondere in der Beratungspraxis klar, dass das AGG Betroffene nicht ausreichend schützt und viele Hürden bei der Rechtsdurchsetzung bestehen. In der Konsequenz stehen Betroffene von Diskriminierung am Ende oft alleine mit dem Erlebten da. Dem muss nach Ansicht der Antidiskriminierungsberatungsstellen endlich ein Ende gesetzt und die AGG-Reform, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt, endlich angegangen werden. Aus Sicht der Beratungspraxis brauche es vor allem kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände durch die Einführung eines Verbandsklagerechts und der Prozessstandschaft. Außerdem müsse die Reform des AGG zum Ziel haben, durch die Erweiterung des Diskriminierungsmerkmalkatalogs sowie des Anwendungsbereichs alle Betroffene von Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu schützen.

Alle Mitglieder des advd sind auch Teil des Bündnis AGG Reform – Jetzt!, das aus mehr als 100 Organisationen besteht. Das Bündnis vertritt verbands-und merkmalsübergreifend 11 zentrale Forderungen zur AGG-Reform und setzt sich für einen zügigen und partizipatorischen Reformprozess ein.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de

Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/unabhaengige_bundesbeauftragte/unabhaengige_bundesbeauftragte_node.html

https://www.antidiskriminierung.org

https://agg-reform.jetzt

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